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Brüssel diktiert Europa. Was soll geschehen?
Jetzt scheint es also amtlich zu sein. Der Vertrag von Lissabon, ist nicht im Sinne eines Volksdemokratischen Grundrechts. Der Staatsrechtler aus Freiburg, Professor Dr. Dietrich Murswiek, spricht von einem Konstruktionsfehler, welcher die Verfassungen der Mitgliedsstaaten zu „Landesverfassungen“ degradiere. Demnach würde der EU-Gerichtshof die Handlungsfähigkeit erlangen, um in innerstaatliche Verfassungsfragen der Verfassungsgerichte, der einzelnen Länder, einzugreifen. Zwar spricht man bewusst nur von einer „Korrektur“ und dennoch sollte uns allen klar sein, dass der EU-Gerichtshof nicht korrigierend, sondern kontrollierend, eingreifen wird. Das Grundgesetz würde abgestuft zu einer „Landesverfassung“ und so befindet sich das gesamte Kontrollorgan des Staates, in Brüssel. Man entzieht dem Bundesverfassungsgericht die Handlungsfähigkeit und legt sie allein in die Hände, des EU-Gerichtshofes. Herr Professor Dr. Dietrich Murswiek spricht zwar von einer „Nebenwirkung“ im Vertrag, welche die Vertragsstaaten vermutlich nicht beabsichtig haben und dennoch ist klar, was gemeint ist. Der Vertrag wurde nicht durch Mithilfe des Volkes erstellt, sondern von jenen ...